SMV-Satzung des Bismarck-Gymnasiums Karlsruhe

Zuletzt geändert: 14. Oktober 2026

Die vorliegende Satzung beinhaltet nähere Bestimmungen über Aufgaben und Arbeit der Schülermitverantwortung am Bismarck-Gymnasium Karlsruhe. In dieser Satzung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint.

Aufgaben der SMV #

Die Schülermitverantwortung (im folgenden SMV genannt) dient der Pflege der Beteiligung der Schüler an der Gestaltung des Schullebens, des Gemeinschaftslebens an der Schule, der Erziehung der Schüler zu Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Mitglieder der SMV sind:

Die SMV und ihre Organe stellen sich ihre Aufgaben selbst, soweit sie nicht durch das Schulgesetz oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegt sind. Dazu gehören insbesondere Gemeinschaftsaufgaben der Schüler. Insbesondere soll die SMV die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. Sie kann dafür eigene Veranstaltungen durchführen. Diese müssen allen zugänglich sein und dürfen nicht einseitig den Zielsetzungen bestimmter politischer, konfessioneller oder weltanschaulicher Gruppen dienen (§ 7 SMV-Verordnung). Zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen werden Komitees gebildet. Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten und den Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen.

Klassen-/ Kurssprecher (im folgenden nur Klassensprecher genannt) #

Die Klassensprecher vertreten die Interessen der Schüler der Klasse und unterrichten die Klassenschülerversammlung (Klasse bzw. Kurs) über alle Angelegenheiten, die für sie von allgemeiner Bedeutung sind.

Die Klassensprecher sind Vertreter ihrer Klassen und werden innerhalb der ersten zwei Schulwochen durch die Klassengemeinschaft gewählt.

In der Oberstufe werden in geeigneten Kursen jeweils zwei Kurssprecher gewählt, sodass sich die Gesamtzahl auf sechs Kurssprecher pro Jahrgangsstufe summiert.

Bei einer SMV-Sitzung soll mindestens ein gewählter Vertreter der Klasse anwesend sein.

Die Klassensprecher der verschiedenen Klassen bilden den Schülerrat und nehmen an regelmäßig stattfinden SMV-Sitzungen teil.

Stufensprecher #

Aufgaben der Stufensprecher #

Aufgaben des Unterstufensprechers #

Aufgaben des Mittelstufensprechers #

Wahl der Stufensprecher #

Schülersprecher #

Aufgaben der Schülersprecher #

Die Schülersprecher vertreten die gesamte Schülerschaft in und außerhalb der Schule und sind die Leiter der SMV.

Die Schülersprecher berufen SMV-Sitzungen ein, um aktuelle für die Schülerschaft relevante Angelegenheiten mit der SMV zu besprechen.

Die Schülersprecher sind an der Organisation der Schulfeste maßgeblich beteiligt und übernehmen koordinierende Funktionen bei diversen Projekten in der SMV- Arbeit.

Die Schülersprecher, die Verbindungslehrer und/oder die Schulleitung und gegebenenfalls die Stufensprecher treffen in regelmäßigen Abständen im Rahmen eines „Jour Fixe“ zusammen, um die Angelegenheiten der SMV zu besprechen und um sich gegenseitig zu informieren.

Wahl der Schülersprecher #

  1. Wahlgremium

    Der Schülersprecher sowie seine Stellvertreter werden vom Schülerrat gewählt.

  2. Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)

    Wählbar zum Schülersprecher und zum stellvertretenden Schülersprecher sind alle Schüler der Schule ab der Jahrgangsstufe 5 bis zur Jahrgangsstufe 11.

  3. Wahlverfahren

    Die Wahl findet innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Schuljahres im Rahmen einer Sitzung des Schülerrats statt. Die Anwärter auf das Amt stellen sich in einem Motivationsschreiben und in einer SMV-Sitzung persönlich vor. Die Wahl kann so von den Klassensprechern mit den jeweiligen Klassen im Voraus besprochen werden.

    Die Wahl erfolgt geheim. Es dürfen pro Mitglied des Schülerrats zwei Stimmen abgegeben werden, jedoch nicht auf eine einzelne Person. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Schülerrats auf sich vereint. Stellvertretender Schülersprecher ist, wer die zweitmeisten Stimmen auf sich vereint. Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen statt. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

  4. Amtszeit und Nachwahl

    Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Sie endet mit der Neuwahl im darauffolgenden Schuljahr.

    Scheidet der Schülersprecher vorzeitig aus seinem Amt aus (z. B. durch Schulwechsel oder Rücktritt), führt der stellvertretende Schülersprecher die Geschäfte weiter. Der Schülerrat führt unverzüglich eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit durch.

Verbindungslehrer #

Die Verbindungslehrer beraten die SMV, unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und fördern ihre Verbindung zu den Lehrern, dem Schulleiter und den Eltern. Sie können an allen Veranstaltungen der SMV, insbesondere auch an den Sitzungen der SMV beratend teilnehmen.

Die Verbindungslehrer werden vom Schülerrat am Anfang des Schuljahres in einer SMV-Sitzung gemäß § 6 gewählt. Gewählt werden sie für die Dauer von zwei Schuljahren. Die Wahlen für die zwei Positionen finden im Wechsel statt.

SMV-Sitzungen #

Während der SMV-Sitzungen werden die Aufgaben aus § 1.1 verfolgt.

Während der SMV-Sitzungen verfügen nur Klassen- und Kurssprecher über ein Stimmrecht. Bei Wahlen/ Abstimmungen dürfen pro Klasse bzw. Kurs zwei Stimmen bzw. Wahlzettel abgegeben werden.

Die aus allen interessierten Schülern bestehenden Komitees wählen ihren Leiter, sowie dessen Stellvertreter selbst.

Die Schülersprecher berufen SMV-Sitzungen nach Bedarf ein. Diese müssen mindestens einen Tag vorab angekündigt werden.

Schulkonferenz #

Die Schulkonferenz findet in der Regel zweimal im Jahr statt. In ihr sind Lehrer, Schüler und Eltern zu gleichen Anteilen vertreten. Die Schülerseite muss hierfür 4 Schüler entsenden.

Die Vertretung der Schüler in der Schulkonferenz setzt sich aus einem Schülersprecher und 3 von der SMV gewählten Mitgliedern zusammen.

Die Vertreter und zwei Reservisten für die Schulkonferenz werden in einer SMV- Sitzung zu Beginn des Jahres gewählt. Wählbar ist jeder Schüler der Schule.

AKS (Arbeitskreis Karlsruher Schülersprecher) #

Mitglieder des AKS sind die Schülersprecher, sowie alle interessierten Schüler.

Bei AKS-Sitzungen sollte immer ein Vertreter der Schule anwesend sein und die SMV gegebenenfalls über Wichtiges informieren.

Finanzen #

Die Schülersprecher und Verbindungslehrer dürfen über einen Betrag von 200€ frei verfügen, ohne davor die Genehmigung der SMV-Sitzung bekommen zu haben. Alle Rechnungen und Belege sind nach Bezahlung/Kauf dem Kassenwart zu übergeben.

Komiteeleiter dürfen ebenfalls über einen Betrag von 200€ frei verfügen, wenn sie sich mit den Schülersprechern besprochen haben und eine Veranstaltungsgenehmigung („blauer Zettel“) besitzen.

Über Beträge über 200€ muss von den Klassensprechern in einer SMV-Sitzung abgestimmt werden.